Autofahren in Japan - Häufig gestellte Fragen - Japanspecialist

Wagenfahren in Japan

Dank des hochentwickelten öffentlichen Nahverkehrssystems in den grossen Städten Japans ist ein Wagen für die meisten Reisenden nicht erforderlich. Wer jedoch mehr Freiheit und Zugang zu abgelegeneren Zielen wünscht, wird von der Anmietung eines Wagens sehr profitieren. Das Wagenfahren in Japan ist eine angenehme Erfahrung: Die Strassenverhältnisse sind ausgezeichnet, und die Fahrweise der anderen Verkehrsteilnehmer ist vorbildlich. Unten finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen.

In Japan müssen alle Fahrer einen gültigen lokalen Führerschein und einen internationalen Führerschein vorlegen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Wagen nicht gemietet werden und die Mietzahlungen werden nicht zurückerstattet. Bei der Buchung eines Mietwagens müssen Sie bestätigen, dass Sie über mindestens ein Jahr Fahrpraxis verfügen und Japanspecialist über Ihr Alter informieren. Englisches GPS kann in einigen Fällen angefordert werden, kann aber nicht an allen Orten garantiert werden.

Bitte beachten Sie, dass an einigen Orten Mautgebühren und in grösseren Städten Parkgebühren anfallen können. Beides wird in der Regel vor Ort bar bezahlt.

In Japan herrscht Linksverkehr. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist streng verboten und Verstösse werden streng geahndet.

Japan ist im Allgemeinen ein sicheres Land für Wagenfahrer, aber beachten Sie folgende Hinweise:

Sicherheit
Linksverkehr, gute Strassenverhältnisse, aber Verkehrsregeln und Navigation auf Japanisch können eine Herausforderung sein.

Bequemlichkeit
Parken kann teuer sein, vor allem in den Städten. Japans öffentliche Verkehrsmittel  geniessen einen hervorragenden Ruf und sind praktisch und unkompliziert.

Regeln
Ein internationaler Führerschein oder eine japanische Übersetzung kann erforderlich sein. Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln und befolgen Sie sie genau.

In Japan fahren die Wagen auf der linken Strassenseite, das Lenkrad und der Fahrersitz befinden sich also auf der gegenüberliegenden Seite des Fahrzeugs (rechts). Wagenfahren ist ab 18 Jahren erlaubt. Alkohol am Steuer ist verboten! Strassenschilder und Verkehrsregeln entsprechen internationalen Standards, die meisten Schilder sind zweisprachig (Japanisch und Englisch). Vor dem Überqueren von Bahngleisen muss das Fahrzeug vollständig zum Stillstand gebracht werden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen betragen 80-100 km/h auf Wagenbahnen, 40 km/h in Städten, 30 km/h auf Landstrassen und 50-60 km/h in anderen Gebieten.

Auf Wagenbahnen, in einigen Tunnels und auf einigen landschaftlich reizvollen Strecken ist Maut zu entrichten.

Die Strassenverhältnisse sind gut, auch wenn einige kleinere Strassen in der Stadt aufgrund grösserer Fahrzeuge eng und manchmal schwer passierbar sein können. In und um die Stadtzentren kann es zu Staus kommen.

Ausländer dürfen in Japan nur dann Wagen fahren, wenn sie einen internationalen Führerschein besitzen. Ein solcher Führerschein ist höchstens ein Jahr lang gültig. Nach Ablauf dieses Jahres können Sie nur dann einen neuen internationalen Führerschein erwerben, wenn Sie sich mindestens drei aufeinander folgende Monate in Ihrem Heimatland aufhalten.

Wichtig: Internationale Führerscheine können nur im Heimatland erworben werden. Sie werden nicht in Japan ausgestellt. In der Regel können Sie den internationalen Führerschein beim nationalen Wagenmobilclub Ihres Landes gegen eine geringe Gebühr (in den meisten Ländern 20 bis 30 Euro) ausstellen lassen. In Japan sind nur internationale Führerscheine gültig, die gemäss der Genfer Konvention von 1949 ausgestellt wurden. Die meisten Länder stellen solche internationalen Führerscheine aus. Bitte beachten Sie: Deutschland gehört nicht dazu.

Wenn der internationale Führerschein in Ihrem Land nicht auf der Genfer Konvention basiert, benötigen Sie eine offizielle japanische Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. In Japan können diese Übersetzungen über die JAF (Japan Wagenmobile Federation) angefordert werden.

Länder, die internationale Führerscheine ausstellen, die nicht auf der Genfer Konvention basieren, sind Belgien, Estland, Frankreich, Deutschland, Monaco, die Schweiz und Taiwan.

Auch der übersetzte Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Tankstellen sind in ganz Japan zu finden. Die meisten Tankstellen bieten einen umfassenden Service an, obwohl es in letzter Zeit auch immer mehr Selbstbedienungstankstellen gibt.

Wenn Sie an einer Tankstelle mit vollem Service tanken möchten, sollten Sie sich einige japanische Begriffe merken. Wenn Sie in die Tankstelle einbiegen, wird Sie ein Tankwart zu einer Zapfsäule weisen. Stellen Sie den Motor ab, öffnen Sie das Fenster, sagen Sie „konnichiwa“ (Guten Tag) und teilen Sie dem Tankwart mit, wie viel Benzin („mantan“ bedeutet „voller Tank“) und welche Art von Benzin (z.B. „regular“) Sie möchten. Dann klären Sie die Zahlungsweise („cash“/bar) oder „credit card“/Kreditkarte).

Selbstbedienungstankstellen („serufu“ auf Japanisch) bieten nur Informationen in japanischer Sprache. Sollten Sie damit nicht klar kommen, steht Ihnenin der Regel ein Tankwart zur Verfügung. Für Barzahlungen steht ein separater Geldwechsler zur Verfügung.

Parken in Städten kann teuer sein. Auf dem Land oder in kleineren Städten und Dörfern gibt es viele kostenlose Parkmöglichkeiten. In Nationalparks oder in der Nähe berühmter Touristenattraktionen ist eine feste Parkgebühr (200-750 Yen) üblicher.

Hotels in Städten haben auch einen Pauschalpreis pro Tag/Nacht für ihre Parkmöglichkeiten (in der Regel etwa 1000 Yen pro Nacht). Hotels auf dem Land haben in der Regel kostenlose Parkmöglichkeiten.

Es gibt auch spezielle Parkmöglichkeiten, wie z. B. das Parken in Aufzügen, wo die Wagen in Türmen geparkt werden. Die Wagenfahrer müssen ihr Fahrzeug in einen Aufzug fahren, der der Wagen langsam und automatisch in den Turm befördert. Bei der Rückkehr zum Parkplatz wird der Wagen mit dem Aufzug zurückgebracht.

Eine andere Art von Parkplätzen ist ein System, bei dem man über eine niedrige Schranke fährt. Die Schranke wird hochgefahren, wenn der Wagen geparkt ist, wodurch eine physische Blockade entsteht. Nach dem Bezahlen der Parkgebühr (an einem Kassenautomaten oder im Parkhaus) wird die Schranke wieder heruntergelassen, so dass man wieder wegfahren kann.